moin moin
was soll ich sagen , so wie einige hier hat mich der zoll bei der bestellung dieses spieles auch erwischt ...... und vieleicht noch ein wenig beschissener als die meisten hier ;D
habe mein kopien für Xeno Crisis megadrive und neo geo aes im februar 2020 bestellt , ersteres ist im märz 2020 bei mir eingetroffen ................. jetzt ist wie bei vielen auch die aes oder mvs version eingetroffen und mit der meldung vom zoll die märchensteuer abzugeben
bei mir ware es um die 45 euro +6 euro dhl gebür für das auslegen .......... ich hab es versucht und einspruch eingelegt ............ ging extrem nach hinten los , einspruch mittels rechnung vom uhrsprünglichen kauf / datum und grund england noch in der zoll union ........
bischen hin und her , heute ein schreiben bekommen das es gebprüft wurde und ich zu wenig abgabe geleistet habe ............ kopf tisch ...........
habe das schreiben dann mehrmals durchgelesen und kann es nicht fassen ....... hier mal auszüge
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
"Die Leitlinien zum Übergangszeitraum des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Großbritannien (GBR) regeln den zollrechtlichen Status von Waren folgendermaßen:
Unionswaren, die GBR bereits vor Ablauf des Übergangszeitraums verlassen haben und erst nach diesem Zeitpunkt in der EU27 eintreffen, werden als EU Ware angesehen. Maßgebend ist hierbei der Beginn der Beförderung in GBR."
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
ob das nun das bestell datum mit einschlißt warscheinlich nicht also scheinbar egal wann bestellt und bezahlt wenn erst nach dem austrit verschickt ist man am arsch
und nun die härte
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sie haben den o.g. Einfuhrabgabebescheid angefochten und begründen dies im Wesentlichen damit, dass es sich bei der Ware (externe Festplatte) um EU Ware handeln würde
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
welche festplatte ?! nie wurde auch nur ein wort von einer festplatte erwähnt ..... und das paket mit dem spiel um das es geht weißt es als konsolen spiel aus mit einem wert von 199GBP also alles 100% korrekt vom versender und es war auch nur das eine spiel drinne da es eine nachlieferung war
weiter gehts
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ich habe Ihren Einspruch geprüft
Sie haben mit dem angefochtenen Einfuhrabgabenbescheid Ware aus GBR importiert. Der Wert war vom Absender mit 204,00 GBP deklariert. Umgerechnet mit dem amtlichen Kurs vom 08.10.2021 von 1 EUR = 0,86 GBP ergibt dies einen Zollwert von 237,21 EUR der die Grundlage für die Einfuhrabgabenberechnung bildete. Die Ware wurde der Warennummer xxxxxxxxxxx zugeordnet. Waren dieser Warennummer sind zollfrei lt. Tarif. Es wurde hier nur Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 45,07 EUR erhoben. Ausweislich der von Ihnen im Rahmen des Einspruchs vorgelegten Unterlagen betrug der tatsächlich gezahlte Preis 259,00 GBP. Umgerechnet ergibt dies einen Zollwert von 301,16 EUR. Es handelt sich im vorliegenden Fall um eine Spielkonsole mit dazugehörigem Spiel.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
aha aufeinmal ist es eine spielekonsole mit dazugehörigem spiel ......................................
und das perverse an der geschichte ist auf mein anliegen das produkt vor dem austritt aus der zollunion erworben zu haben irgnoriert man ABER der uhrsprüngliche preis von 259GBP wird nun herrangezogen um die steuer zu berechnen ................................ man beachte es geht um das paket was zuletzt angekommen ist und nur die aes version für 199 enthält ........... zusätzlich wurde das paket vom zoll geöffnet schön zu erkennen am zoll klebebant .......... also wissen die ganz genau das es nur ein spiel in der box befunden hat und samt meiner rechnug das der angegebene preis von 199gbp auch richtig war
einfach zoll auf einen preis erheben um den es garnicht geht eine frecheit ist das ..............
Edit
Mal ehrlich wenn die gesagt hätten sorry egal wann gekauft alles was nach datum x verschickt wird ist steuerpflichtig...... Ok alles gut hatte ich mich angefreundet
Aber mal was anderes in der uk selber muss da auch Mehrwertsteuer abgeführt werden.... Glaube schon.... Ist das dann nicht doppelte Besteuerung und es gibt ja sowas wie MwSt Rückerstattung... Was zwar wohl greift wenn man aus dem Ausland wieder einreisst.... Aber ist das hier nicht ein spezieller Fall..... Alles angenommen die Steuer steckt im Preis schon drinne
was soll ich sagen , so wie einige hier hat mich der zoll bei der bestellung dieses spieles auch erwischt ...... und vieleicht noch ein wenig beschissener als die meisten hier ;D
habe mein kopien für Xeno Crisis megadrive und neo geo aes im februar 2020 bestellt , ersteres ist im märz 2020 bei mir eingetroffen ................. jetzt ist wie bei vielen auch die aes oder mvs version eingetroffen und mit der meldung vom zoll die märchensteuer abzugeben
bei mir ware es um die 45 euro +6 euro dhl gebür für das auslegen .......... ich hab es versucht und einspruch eingelegt ............ ging extrem nach hinten los , einspruch mittels rechnung vom uhrsprünglichen kauf / datum und grund england noch in der zoll union ........
bischen hin und her , heute ein schreiben bekommen das es gebprüft wurde und ich zu wenig abgabe geleistet habe ............ kopf tisch ...........
habe das schreiben dann mehrmals durchgelesen und kann es nicht fassen ....... hier mal auszüge
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
"Die Leitlinien zum Übergangszeitraum des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Großbritannien (GBR) regeln den zollrechtlichen Status von Waren folgendermaßen:
Unionswaren, die GBR bereits vor Ablauf des Übergangszeitraums verlassen haben und erst nach diesem Zeitpunkt in der EU27 eintreffen, werden als EU Ware angesehen. Maßgebend ist hierbei der Beginn der Beförderung in GBR."
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
ob das nun das bestell datum mit einschlißt warscheinlich nicht also scheinbar egal wann bestellt und bezahlt wenn erst nach dem austrit verschickt ist man am arsch
und nun die härte
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sie haben den o.g. Einfuhrabgabebescheid angefochten und begründen dies im Wesentlichen damit, dass es sich bei der Ware (externe Festplatte) um EU Ware handeln würde
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
welche festplatte ?! nie wurde auch nur ein wort von einer festplatte erwähnt ..... und das paket mit dem spiel um das es geht weißt es als konsolen spiel aus mit einem wert von 199GBP also alles 100% korrekt vom versender und es war auch nur das eine spiel drinne da es eine nachlieferung war
weiter gehts
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ich habe Ihren Einspruch geprüft
Sie haben mit dem angefochtenen Einfuhrabgabenbescheid Ware aus GBR importiert. Der Wert war vom Absender mit 204,00 GBP deklariert. Umgerechnet mit dem amtlichen Kurs vom 08.10.2021 von 1 EUR = 0,86 GBP ergibt dies einen Zollwert von 237,21 EUR der die Grundlage für die Einfuhrabgabenberechnung bildete. Die Ware wurde der Warennummer xxxxxxxxxxx zugeordnet. Waren dieser Warennummer sind zollfrei lt. Tarif. Es wurde hier nur Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 45,07 EUR erhoben. Ausweislich der von Ihnen im Rahmen des Einspruchs vorgelegten Unterlagen betrug der tatsächlich gezahlte Preis 259,00 GBP. Umgerechnet ergibt dies einen Zollwert von 301,16 EUR. Es handelt sich im vorliegenden Fall um eine Spielkonsole mit dazugehörigem Spiel.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
aha aufeinmal ist es eine spielekonsole mit dazugehörigem spiel ......................................
und das perverse an der geschichte ist auf mein anliegen das produkt vor dem austritt aus der zollunion erworben zu haben irgnoriert man ABER der uhrsprüngliche preis von 259GBP wird nun herrangezogen um die steuer zu berechnen ................................ man beachte es geht um das paket was zuletzt angekommen ist und nur die aes version für 199 enthält ........... zusätzlich wurde das paket vom zoll geöffnet schön zu erkennen am zoll klebebant .......... also wissen die ganz genau das es nur ein spiel in der box befunden hat und samt meiner rechnug das der angegebene preis von 199gbp auch richtig war
einfach zoll auf einen preis erheben um den es garnicht geht eine frecheit ist das ..............
Edit
Mal ehrlich wenn die gesagt hätten sorry egal wann gekauft alles was nach datum x verschickt wird ist steuerpflichtig...... Ok alles gut hatte ich mich angefreundet
Aber mal was anderes in der uk selber muss da auch Mehrwertsteuer abgeführt werden.... Glaube schon.... Ist das dann nicht doppelte Besteuerung und es gibt ja sowas wie MwSt Rückerstattung... Was zwar wohl greift wenn man aus dem Ausland wieder einreisst.... Aber ist das hier nicht ein spezieller Fall..... Alles angenommen die Steuer steckt im Preis schon drinne
Last edited: