Und ich mag mich ja irren, aber werden Sachverständige nicht vom Gericht berufen?
Jup, da kann man nicht einfach irgendjemand mitbringen und den als Sachverständigen deklarieren, das würde vom Gericht nicht anerkannt werden.
Einen vereidigten bzw. bestellten Sachverständigen zu finden, der sich vor Gericht fachlich korrekt zum Thema Fälschungen von hochpreisigen klassischen Videospielcartridges äußern könnte, ist praktisch unmöglich, und selbst wenn es gelänge, würden die Kosten für den Mann die des Verlustes durch den Kauf der Boots bei Weitem übersteigen.
Eine bessere Strategie scheint mir zu sein, einem Anwalt die Grundlagen der Sache vorzutragen und ggfs. mit Quell- und Bildmaterial aus dem Netz zu ergänzen, um seine Argumentation vor Gericht zu unterstützen. Mehr kann man nicht tun.
Allerdings hat die Sache auch einen Haken, denn so mancher Richter hat bei aller Rechtstreue kein großes Verständnis für Käufer, die wegen eines Angebots auf die Nase gefallen sind, das in krassem Abstand zu aktuell marktüblichen Preisen stand, besonders wenn es sich um Luxusartikel handelt, die Neo Carts ja nunmal sind. Allein für Slug 1 US legst du einen fünfstelligen Betrag hin, für die Kohle für alle Carts zusammen könnte man ein kleines Haus anzahlen, da kann man sich nicht rausreden und behaupten, man hätte das nicht gewußt, denn die Preise sind ja nicht erst seit gestern so hoch.
Natürlich bleibt Betrug Betrug, ich hab kein Verständnis für Bootlegger, also trotz allem viel Glück bei der Verhandlung.